München (energate) - E.ON Bayern und die Stadtwerke Rosenheim haben erklärt, keine SCHUFA-Klauseln mehr in ihren Kundenverträgen zu verwenden. Die Verbraucherzentrale Bayern hatte beide Unternehmen deswegen abgemahnt. Laut Klausel sollte sich der Kunde damit einverstanden erklären, dass seine Daten an die SCHUFA übermittelt werden dürfen, insbesondere bei Zahlungsverzug. Diese Klausel verstoße klar gegen das Bundesdatenschutzgesetz, so die Verbraucherschützer. Außerdem könne sie als Druckmittel …